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Diese aktuellen Zuschüsse für altersgerechte Umbaumaßnahmen sowie Pflege Zuhause in 2021 sollten Sie kennen

18. 02. 2021

Zum Jahresanfang 2021 sind eine Reihe neuer Gesetze in Kraft getreten von denen vor allem pflegende Angehörige finanziell profitieren können. So wurden gerade in den Bereichen Förderung und Steuerpauschalen Beträge erhöht bzw. ausgeweitet.

 

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Zuschüsse für altersgerechte Umbaumaßnahmen sowie die Pflege Zuhause, die Sie in 2021 unbedingt kennen sollten:

 

 

Entlastungsleistungen

  • ab Pflegegrad 1 Anspruch auf monatlich 125 € Entlastungsbetrag, z.B. zur Finanzierung einer Betreuungskraft
  • nicht genutzte Entlastungsleistungen aus 2020 können noch bis 30.06.2021 abgerufen werden

 

 

Zuschuss Wohnumfeldverbesserung

  • ab Pflegegrad 1
  • für Umbaumaßnahmen für ein altersgerechtes Zuhause
  • 4.000 € Zuschuss möglich (Kosten unter diesem Betrag werden vollständig erstattet)
  • ein barrierefreier Treppenlift kann mit den 4.000 € sogar ohne Zusatzkosten aus Eigenleistung ermöglicht werden – Infos siehe hier » JETZT unverbindlich Treppenlift anfragen
  • bis zu 16.000 €, sofern mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt wohnen
  • Übrigens: Bei Veränderung der Pflegesituation, die eine erneute Maßnahme bedingt, kann der Zuschuss auch ein 2. Mal gewährt werden

 

 

Monatlicher Zuschuss Pflegegeld bei häuslicher Pflege

  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • die Pflegekasse überweist den Zuschuss nach erfolgreicher Beantragung monatlich
  • das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann so z. B. für die Finanzierung einer Betreuungskraft verwendet werden
  • die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

-

316 € / Monat

545 € / Monat

728 € / Monat

901 € / Monat

 

 

Kostenlose Hilfsmittel

  • die Kosten für diverse ausgewiesene Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse bei vorhandenem Rezept, wie z. B. für Einstiegshilfen o. ä.

 

 

KfW Fördermittel zur Barrierereduzierung - Investitionszuschuss - 455-B

  • unabhängig vom Alter oder Pflegegrad
  • für Umbaumaßnahmen, bei welchen Barrieren reduziert bzw. abgebaut werden
  • bis zu 6.250 € Förderung durch die KfW-Bank
  • gerade für größere Umbaumaßnahmen, wie dem Einbau / Anbau eines Homeliftes als barrierefreien Aufzug für ein Gebäude siehe » JETZT unverbindlich Ihren Homelift anfragen
  • WICHTIG: Ob die für 2021 neu aufgelegten Fördermittel bis zum Jahresende 2021 ausreichen werden, dies ist auch in diesem Jahr nicht sicher – beantragen Sie diese daher am besten am Jahresanfang direkt

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit

  • in vielen Fällen können die Kosten für Umbaumaßnahmen von der Steuer abgesetzt werden

 

 

Pflegepauschbetrag

  • mit dem sogenannten Pflegepauschbetrag sind bis zu 924 € steuerliche Vergünstigungen möglich

 

 


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