Barrierefreie Aus- & Umbauten - novelliertes Recht für Wohnungseigentürmer soll kommen

29. 06. 2020

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz soll Wohnungseigentümer stärken 


(Stand: 29.06.2020) Bereits seit 1951 regelt das Wohnungseigentumsgesetz die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. Eine Anpassung der darin genannten Angaben ist aber seit diesem Jahr bis dato nicht erfolgt, weswegen sich der Justizausschuss im Deutschen Bundestag nun seit Mai mit einem novellierten Gesetzentwurf befasst.

 

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der barrierefreie Aus- und Umbau von Wohnungen einfacher durchgesetzt werden, um langfristig mehr barrierefreien Wohnraum zu unterstützen.

 

Ebenfalls sieht dieser vor, dass auch notwendige Bauarbeiten durch einen entsprechenden Rechtsanspruch gegenüber der Eigentümerversammlung abgesichert werden. Denn in vielen Fällen konnten Eigentümer bisher vor allem barrierefreie Aus- und Umbauten, wie beispielsweise den Einbau von einem Treppenlift nur schwer durchsetzen, wenn entsprechende Modernisierungen von der Mehrheit der Eigentümerversammlung abgelehnt wurden. Daher soll das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz nunmehr zu mehr barrierefreiem Wohnraum in Deutschland beitragen und Baumaßnahmen dieser Art mittels eines rechtlichen Anspruches gegenüber der Eigentümerversammlung absichern.

 

Ein weiterer, nicht unbedeutsamer Eckpunkt des Gesetzesentwurfes sieht zudem vor, dass barrierefreie Umbauten künftig auch beim Wohnungsverkauf oder beim Tod des Eigentümers nicht mehr zurückgebaut werden müssen. Dies kann unter anderem damit begründet werden, als das die Beseitigung von Barrieren in einer Wohnung langfristig auch zu einer barrierebefreienden bzw. barrierereduzierenden Aufwertung des Wohnraums beiträgt.

 

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