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Pflegekassen–Zuschuss erhöht von 2.557 € auf bis zu 4.000 €

22. 01. 2015

Ab dem 1. Januar 2015 trat der Entwurf des 5. Gesetzes zur Änderung des X. Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz 1) mit einer Anpassung der Pflegeleistungen in Kraft.

Als interessanteste Änderung in diesem Bezug ist die Erhöhung des Pflegekassen-Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von vormals 2.557,00 Euro auf bis zu 4.000,00 Euro anzusehen.

 

Mit dieser Zuschuss – Erhöhung wird für Sie ein barrierefreies Wohnen z. B. durch den Einbau eines Privataufzuges, eines Treppenliftes oder auch eines Behindertenliftes wesentlich erschwinglicher.

 

Alle Informationen zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Anpassungen finden Sie auf  der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums(PDF ca. 400kB)


 

Sie haben Fragen zum Pflegekassen–Zuschuss?

 

Gerne berät Sie unser fachkundiges Vertriebsteam zu den Möglichkeiten der Wohnumfeldverbesserung in Zusammenhang mit dem erhöhten Pflegekassen – Zuschuss.

 

Kontaktieren Sie uns gerne zu den Fördermöglichkeiten für einen Privataufzug, Treppenlift oder einem unserer weiteren Produkte

 

  • direkt an unseren Standorten in Schweinfurt und Bad Kissingen,
  • unter unserer Service-Hotline 09721 / 18845-11 oder
  • via E-Mail an info@hausaufzug-lus.de

 

- wir helfen Ihnen gerne!!

 

Bild zur Meldung: Pflegekassen - Zuschuss für Treppenlifte, Privataufzüge, Plattformlifte etc.